Skip to main content

Onlineveröffentlichungen


Neben dem Hochladen der digitalen Fassung auf den Publikationsserver fordern die Promotionsordnungen einiger Fakultätenund die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultätdie Abgabe von Pflichtexemplaren. In den Ordnungen finden Sie auch weitere, spezifische Erfordernisse der einzelnen Fakultäten.

  • Bitte beachten Sie bei der Manuskriptvorbereitung die Vorgaben für die Einreichung des Manuskriptes.
  • Die digitale Version der Arbeit muss mit den zugleich eingereichten Printexemplaren identisch sein, welche ihrerseits vom Prüfungsausschuss zuvor freigegeben worden sind.
  • Für die digitale Archivierung ist die Übertragung der Dateien sowohl im PDF-Format als auch im Erstellungsformat (MS Word, Office Writer, LaTeX etc.) erforderlich.
  • Nach der Anmeldung Ihrer Arbeit auf dem Publikationsserver fügen wir eine Impressumsseite in das Dokument ein und senden Ihnen anschließend die Druckdatei zurück. Bitte warten Sie daher mit der Anfertigung der Printexemplare, bis wir Ihnen die endgültige Version des PDF-Dokumentes zur Kontrolle zusenden.

Weitere Hinweise zur Abgabeform der Pflichtexemplare finden Sie in den allgemeinen Anforderungen für Pflichtexemplare.


Anzahl einzureichender Pflichtexemplare sowie Einreichfristen

Dissertationen

Juristische Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 1 Jahr nach der Disputation
§§ 19 ff. Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam

Philosophische Fakultät
5 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 14-17 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam

Humanwissenschaftliche Fakultät
digitale Version ausreichend
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 13-16 Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 12 f. Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach der Disputation
§ 15 Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam

Digital Engineering Fakultät
digitale Version ausreichend
innerhalb von 12 Monaten nach der Disputation
§ 11 Promotionsordnung der Digital Engineering Fakultät der Universität Potsdam

Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
digitale Version ausreichend
innerhalb von 6 Monaten nach der Disputation
§ 16 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung, gemeinsame Fakultät der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg

Habilitationsschriften

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
4 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach Probevorlesung
§ 9 Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Digital Engineering Fakultät
wie Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Satzung für die weitere Anwendung der Ordnungen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
digitale Version ausreichend
innerhalb von 6 Monaten nach Probevorlesung
§ 6 Abs. 8 S. 1, Habilitationsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung

Die jeweils gültigen Promotionsordnungen und Habilitationsordnungen  sind in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlicht.