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Zweitveröffentlichung und Autor*innenrechte


Zweitveröffentlichung durch die Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek erwirbt von einigen Verlagen das Recht, Artikel von Mitgliedern der Universität Potsdam auf dem Publikationsserver zweitzuveröffentlichen. Dies berechtigt die Bibliothek, die Artikel als Open-Access-Publikation bereitzustellen.

Auch wenn Ihre Publikation bereits kostenpflichtig veröffentlicht wurde, können Sie sie unter bestimmten Bedingungen ein weiteres Mal veröffentlichen und damit online frei zugänglich machen, zum Beispiel auf einem Publikationsserver, wie publish.UP, dem institutionellen Repositorium der Universität Potsdam.

Für die Zweitveröffentlichung von Publikationen, die anderweitig veröffentlichte Teile enthalten (Postprints, kumulative Dissertationen etc.), gibt es besondere Anforderungen. Die Bereitschaft von Verlagen, einer Zweitveröffentlichung zuzustimmen, ist unterschiedlich. Maßgeblich ist der Vertrag, der bei der Erstveröffentlichung geschlossen wurde. Bedingungen und Fristen entnehmen Sie dem Vertrag oder recherchieren Sie sie unter Sherpa/RoMEO. Sofern die Erstveröffentlichung unter einer offenen Lizenz, z. B. einer CC-BY-Lizenz, erfolgte, ist eine Zweitveröffentlichung ohne Weiteres möglich.

Wir unterstützen Sie beim Klären der Rechte. 
Sprechen Sie uns gerne an.

Zweitveröffentlichung durch die Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek erwirbt von einigen Verlagen das Recht, Artikel von Mitgliedern der Universität Potsdam auf dem Publikationsserver zweitzuveröffentlichen. Dies berechtigt die Bibliothek, die Artikel als Open-Access-Publikation bereitzustellen.


Zweitveröffentlichungsrecht

Ausschließliches versus einfaches Nutzungsrecht
Die Zweitveröffentlichung ist uneingeschränkt möglich, wenn bei der Erstveröffentlichung dem Verlag kein ausschließliches, sondern ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist oder wenn die Autor*innen sich das Recht auf parallele Onlineveröffentlichung ausdrücklich vorbehalten haben. Sofern Sie jedoch ausschließliche Nutzungsrechte an einen gewerblichen Verlag übertragen haben sollten,  können Sie Ihre Publikation nicht mehr auf dem Publikationsserver veröffentlichen. Es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung des Verlags vor.

Vertragsbedingungen
Ob Sie ausschließliche Nutzungsrechte übertragen haben, können Sie dem Verlagsvertrag entnehmen. Sollten Ihnen die Vertragsbedingungen nicht mehr bekannt sein, können Sie diese unter  SHERPA/RoMEO recherchieren. In dieser Datenbank sind auch die Bedingungen zu finden, unter denen Autor*innen ihre Publikationen online zweitveröffentlichen dürfen und wieviel Zeit bis dahin gegebenenfalls verstrichen sein muss (sogenannte Embargofrist). Es wird unterschieden zwischen Preprints (vor dem Review) und Postprints (nach dem Review). Mit Postprint ist oft auch der sogenannte "final draft" gemeint. Der "final draft" entspricht der inhaltlich publikationsreifen Fassung, jedoch nicht dem Verlagslayout.

Gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht
Unabhängig vom Bestehen eines Verlagsvertrages haben Sie gegebenenfalls das Recht, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen open access zu veröffentlichen. Hierbei gibt es bei der Zweitveröffentlichung bestimmte Rahmenbedingungen und Regeln zu beachten.

Gemäß § 38 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darf der/die Urheber*in sein/ihr Werk nach Ablauf eines Jahres ab Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder Reihe anderweitig veröffentlichen, wenn im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Zudem gewährt das Gesetz in § 38 Abs. 4 UrhGdem Urheber/der Urheberin eines wissenschaftlichen Beitrags, welcher im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einem mindestens zweimal jährlich erscheinenden Periodikum erschienen ist, das unabdingbare Recht zur Onlineveröffentlichung der akzeptierten Manuskriptversion nach zwölf Monaten. Voraussetzung ist, dass mit dieser Publikation kein gewerblicher Zweck verfolgt wird und die Quelle der Erstveröffentlichung genannt ist.


Autor*innenrechte

Rechte sichern
Nach Möglichkeit sollten Sie einem Verlag keine ausschließlichen Nutzungsrechte einräumen. Wenn Sie ausschließliche Nutzungsrechte übertragen, können Sie Ihr eigenes Werk nicht mehr vollumfänglich nutzen. Beispielsweise können Sie dann Ihre wissenschaftliche Arbeit nicht mehr frei online zugänglich machen. Vielmehr müssen Sie für eine Open-Access-Veröffentlichung erst eine Lizenzvereinbarung mit Ihrem Verlag treffen. Diese ist möglicherweise kostenpflichtig für Sie. Sichern Sie sich daher in Verlagsverträgen immer Ihre Rechte!

Open-Access-konforme Verträge schließen
Bevorzugen Sie für Ihre Veröffentlichung Verlage mit einem Open-Access-Geschäftsmodell beziehungsweise eine Open-Access-Zeitschrift. Wenn Sie bei einem Verlag mit einem Bezahl-Modell veröffentlichen, streichen Sie restriktive Formulierungen wie „Übertragung ausschließlicher Rechte“ aus dem Verlagsvertrag.

Wenn der Verlag auf der Übertragung ausschließlicher Rechte besteht, vereinbaren Sie im Verlagsvertrag wenigstens ein Nutzungsrecht zur Open-Access-Zweitveröffentlichung und fügen Folgendes hinzu:

Dem/der Autor*in steht es frei, eine digitale Version des Werkes vor/während/nach der Veröffentlichung durch den Verlag zeitlich unbegrenzt in einem öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Non-Profit-Repositorium zu veröffentlichen.
Datum, Unterschrift


Oder alternativ auf Englisch:
The author is free to publish for an unlimited period of time a digital copy of the work in a publicly accessible scholarly non-profit repository before/during/after publication by the publisher.
Date, signature


Die Scholar's Copyright Addendum Engine von Creative Commons stellt Ihnen Textbausteine zur Erstellung eines entsprechenden Vertragszusatzes zur Verfügung.

Verwehrt Ihnen der Verlag die sofortige Open-Access-Veröffentlichung, vereinbaren Sie eine möglichst kurze Embargofrist (bis zu einem Jahr). Halten Sie die Vereinbarung unbedingt in Ihrem Verlagsvertrag fest.

Bei Vertragsverhandlungen können Sie argumentieren, dass die Zweitveröffentlichung nicht in Konkurrenz zur Verlagsversion steht, sondern die Sichtbarkeit der Publikation insgesamt erhöht und damit eine zusätzliche Werbung für den Verlag darstellt. Die Onlineversion auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam verweist zudem auf die Erstveröffentlichung und enthält einen Vorschlag, die Verlagsversion zu zitieren.