Printveröffentlichungen
Die Promotionsordnungen aller Fakultätenund die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultätsehen zur Erfüllung der Publikationspflicht die Abgabe von Pflichtexemplaren bei der Universitätsbibliothek vor. In den jeweils gültigen Ordnungen finden Sie weitere, spezifische Erfordernisse der einzelnen Fakultäten. Nähere Hinweise zur Abgabeform der Pflichtexemplare finden Sie in den allgemeinen Anforderungen für Pflichtexemplare.
Freiwillige Zweitveröffentlichung auf dem Publikationsserver
Wenn Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht durch Abgabe der erforderlichen Anzahl von Printexemplaren nachkommen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, ihre Arbeit parallel auf dem Publikationsserverder Universität Open Access zu veröffentlichen. Dies ist auch möglich, wenn die Abgabe der Printexemplare schon längere Zeit zurück liegt.
Nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare in der Bibliothek eingereicht haben, füllen Sie bitte das folgende Meldeformular aus, um zusätzliche bibliographische Daten zu Ihrer Publikation anzugeben.
Publikation zur Universitätsbibliographie hinzufügen
Diese Angaben werden für die Universitätsbibliographie und den Bibliothekskatalog verwendet und erleichtern das weltweite Auffinden Ihrer Arbeit in Suchmaschinen, Katalogen, Datenbanken und Verzeichnissen.
Anzahl einzureichender Pflichtexemplare sowie Einreichfristen
Dissertationen
Juristische Fakultät
100 gebundene Exemplare bei Selbstdruck / 7 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
innerhalb von 1 Jahr nach der Disputation
§§ 19 ff. Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
Philosophische Fakultät
15 gebundene Exemplare bei Selbstdruck / 6 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 14-17 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare bei Selbstdruck / 6 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
kumulative Dissertation: 6 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 13-16 Promotionsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
30 gebundene Exemplare bei Selbstdruck / 10 Exemplare bei Verlagsveröffentlichung
kumulative Dissertation: 6 gebundene Exemplare
innerhalb von 2 Jahren nach der Disputation
§§ 12 f. Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach der Disputation
§ 15 Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam
Digital Engineering Fakultät
die Abgabe von gedruckten Exemplaren ist nicht zulässig
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
6 gebundene Exemplare
innerhalb von 6 Monaten nach der Disputation
§ 16 Promotionsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung, gemeinsame Fakultät der Universität Potsdam, der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
Habilitationsschriften
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
10 gebundene Exemplare
innerhalb von 12 Wochen nach Probevorlesung
§ 9, Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg
6 gebundene Exemplare
innerhalb von 6 Monaten nach Probevorlesung
§ 6 Abs. 8 S. 1, Habilitationsordnung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in Gründung
Die jeweils gültigen Promotionsordnungen und Habilitationsordnungen sind in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlicht.