Pflichtexemplare von Hochschulschriften einreichen
Dissertationen und Habilitationsschriften
Die Promotionsordnungen der Universität Potsdam und die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam fordern die Veröffentlichung der Hochschulsschrift und zusätzlich die Abgabe von gedruckten Pflichtexemplaren in der Universitätsbibliothek.
Die Veröffentlichung kann online auf dem Publikationsserver der Universität oder gedruckt erfolgen. Anzahl und Form der Pflichtexemplare richten sich dabei nach den Vorgaben der einzelnen Fakultäten und der gewählten Veröffentlichungsart.
Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die allgemeinen und spezifischen Anforderungen, bevor Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit anfertigen.
Abgabe von Pflichtexemplaren
Kontakt verlaguuni-potsdampde | Postanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Dezernat Forschungs- und Publikationsunterstützung Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam | Hausanschrift Universitätsbibliothek Potsdam Campus II - Golm, Haus 18 - IKMZ Raum 1.23 Karl-Liebknecht-Str. 24 - 25 14476 Potsdam |
Ansprechpersonen Onlineveröffentlichungen Felix Will | Ansprechperson Printveröffentlichungen Kerstin Münnich | Öffnungszeiten Um Terminvereinbarung wird gebeten. |
Bitte beachten Sie: Melden Sie nach Abgabe der Pflichtexemplare bitte Ihre Dissertation oder Habilitationsschrift in der Universitätsbibliographie an.